1823 - Genehmigung der Statuten

Genehmigung der Statuten der „Feuer-Versicherungs-Anstalt für Tirol, als ein Privat-Verein, unter Leitung der Stände von Tirol“.

Da die Anstalt keinerlei Gewinn beabsichtigt, beruht sie auf dem Grundsatz der Wechselseitigkeit.
Die Grundzüge der Statuten waren:

• Die Anstalt erstreckt sich auf Alt-Tirol (inkl. Trentino) und Vorarlberg.
 • Sie ist eine Privatanstalt unter Leitung der Stände.
 • Der Ein- und Austritt steht jedermann frei. 
• Gegenstand der Versicherung können nur Gebäude sein.